GKV-Spargesetz: 3 % weniger — und was jetzt zählt
Was passiert
Der Bund kürzt ab 2027 pauschal 3 % der Vergütung jeder Hilfsmittelversorgung — befristet auf zwei Jahre. Gleichzeitig sind die erlaubten Preissteigerungen gedeckelt. Das Gesetz (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) hat der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen.
Was das für Ihr Haus heißt
Die 3 % gehen von der gesamten Vergütung ab — nicht nur vom Produkt, sondern auch von Beratung, individueller Anpassung und Reparatur. Nach unten gekürzt, nach oben gedeckelt: kaum Spielraum, steigende Lohn-, Energie- und Materialkosten aufzufangen. Am härtesten trifft es serviceintensive und individuelle Versorgungen.
Ihr Hebel
Den Abschlag halten Sie nicht auf. Aber 3 % lassen sich zurückholen — nicht über den Preis, sondern über den Betrieb: schlankere Abläufe, saubere Dokumentation, konsequent genutzte Branchensoftware, weniger Verwaltungsaufwand. Wer 2026 vorbereitet ist, fängt 2027 souverän ab, statt in die Marge zu rutschen.
Zum Nachdenken
Wüssten Sie, wo bei Ihnen diese 3 % stecken?