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Pflegereform (PNOG): Die 42-€-Pauschale für Pflegehilfsmittel wackelt

Die eigenständige 42-€-Monatspauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch soll fallen. Was geplant ist, wen es trifft — und wie Sie Ihr Pflegebox-Geschäft absichern.

Kurz gesagt: Die Politik will die eigenständige 42-€-Monatspauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abschaffen und in ein flexibles Entlastungsbudget überführen — geplant zum 1.1.2027. Aus einem zweckgebundenen, quasi-automatischen Anspruch wird ein Topf, um den die Pflegehilfsmittel mit anderen Leistungen konkurrieren. Für Pflegegrad 1 entfällt der Anspruch ganz.

Worum es geht

Grundlage ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), dessen Referentenentwurf das Bundesgesundheitsministerium am 5. Juni 2026 veröffentlicht hat. Es ist noch nicht beschlossen — das Verfahren läuft, Details können sich ändern.

Heute bekommen Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1–5) in häuslicher Pflege bis zu 42 € pro Monat für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel — Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Desinfektion und Ähnliches. Zweckgebunden nach § 40 Abs. 2 SGB XI, meist als Sachleistung über einen Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Was sich ändern soll

  • Wegfall der eigenständigen Leistung: Die 42-€-Pauschale besteht nicht mehr als separater, garantierter Anspruch.
  • Überführung ins Entlastungsbudget (§ 37 neu): Die Mittel wandern in ein gemeinsames Budget für niedrigschwellige Unterstützung. Offiziell „ausgabenneutral" — aber die Pflegehilfsmittel müssen sich das Budget künftig mit anderen Leistungen teilen. Es entsteht Budgetkonkurrenz.
  • Pflegegrad 1 verliert komplett: Das Entlastungsbudget setzt erst ab Pflegegrad 2 an — PG-1-Betroffene fallen ganz heraus.
  • Zeitplan: Inkrafttreten geplant zum 1.1.2027; bis dahin gilt die 42-€-Pauschale unverändert, mit Bestandsschutz für vorher gestellte Anträge.

Der Hintergrund

Auch die Pflegeversicherung steckt tief in den roten Zahlen: erwartetes Defizit rund 7,6 Mrd. € (2027), wachsend auf etwa 15,4 Mrd. € (2028). Das PNOG ist der Spar- und Umbaurahmen — nach demselben Muster wie beim GKV-Spargesetz: Leistungen werden gebündelt, entzweckt oder gekürzt.

Was das für Ihr Sanitätshaus heißt

  • Planbare Einnahme wird unsicher: Das Pflegebox-Modell lebt davon, dass die 42 € automatisch und zweckgebunden monatlich fließen. Im Entlastungsbudget entscheidet der Kunde, wofür er das Geld nutzt — die Verbrauchslieferung konkurriert plötzlich mit Betreuungs- und Haushaltsleistungen.
  • Kundensegment PG 1 bricht weg: Wer nur Pflegegrad 1 hat, verliert den Anspruch — ein ganzer Kundenkreis fällt für die Belieferung aus.
  • Mehr Aufwand pro Kunde: Statt eines simplen Dauerauftrags brauchen Sie aktive Bindung, Beratung zur Budgetverwendung und ggf. Nachweise — mehr Verwaltung je Fall.
  • Doppelter Druck: Zusammen mit dem 3-%-Abschlag bei den SGB-V-Hilfsmitteln geraten beide Standbeine gleichzeitig unter Druck — die klassische Hilfsmittelversorgung und das Pflegehilfsmittel-Geschäft.

Kritik der Fachverbände

  • Verlust der Zweckbindung — Gefahr, dass Hygiene und Infektionsprävention unterfinanziert werden.
  • Risiko von Eigenanteilen für Pflegebedürftige.
  • Einnahmeausfälle für Dienste und Anbieter, die über die Pauschale beliefern.
  • Forderung: die Pflegehilfsmittel als „eigenständige, geschützte Leistung" erhalten.

Ihr Hebel

Aufhalten können Sie es nicht. Aber Sie entscheiden, wie robust das Geschäft dasteht, wenn die automatische Einnahme zur Ermessensausgabe wird: schlanke Logistik pro Box, niedrige Prozesskosten, digitale Nachbestellung, echte Kundenbindung. Wer 2026 die Abläufe schlank und die Kundenbeziehung stark hat, verteidigt 2027 sein Geschäft — wer auf den Automatismus vertraut, verliert es still.

Quellen

Stand: Juli 2026, PNOG-Referentenentwurf (nicht beschlossen). Zusammengefasst aus Fach- und Pflegequellen; maßgeblich ist der finale Gesetzestext. Dies ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

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