sanWissen
Was sich verändert.
Und was Sie tun können.
Einordnung statt Schlagzeilen. Hier sammle ich, was Sanitätshäuser wirklich betrifft — aktuelle Entwicklungen, die Hindernisse des Alltags und die passenden Hebel. Immer mit derselben Frage im Blick: Was heißt das konkret für Ihren Betrieb, und wo ist der Hebel, den Sie selbst in der Hand haben?
Wissenswertes & Neuheiten
Was sich draußen ändert — Gesetze, Reformen, Marktbewegungen. Nüchtern eingeordnet, ohne Alarm.
Absetzungen über MIP: Wenn Ihr Kostenvoranschlag als „vertragslos“ gilt
Was passiert
Seit dem 1. Dezember 2025 pflegen Hilfsmittel-Leistungserbringer ihre Versorgungsgebiete direkt im MIP-Vertragsmanager der medicomp GmbH — vorher lieferten das die Verbände als Liste. Die alten Listen wurden gelöscht, neue nehmen die Kassen nicht mehr an. Die Übergangsfrist endete am 28. Februar 2026. Betroffen sind unter anderem BARMER, DAK-Gesundheit, HEK, hkk, IKK classic, Knappschaft und pronova BKK.
Was das für Ihr Haus heißt
Ohne erfasstes Gebiet hinterlegt MIP nur noch die Postleitzahl Ihrer Firmenanschrift. Jeder Kostenvoranschlag von außerhalb trifft damit auf einen vermeintlich vertragslosen Zustand und wird schon bei der Eingangsprüfung zurückgewiesen. Versorgt haben Sie trotzdem — die Absetzung kommt später. Dazu tauchen Sie in der Vertragspartner-Suche der Kassen nicht mehr auf. Nach Auswertung des Betreibers hatten nur rund 30 % der Betriebe ihre Gebiete erfasst.
Ihr Hebel
Die Pflege selbst ist ein Nachmittag Arbeit. Die eigentliche Frage ist eine andere: Diese Umstellung lief seit Dezember, und gemerkt hat man sie bei vielen Häusern erst an den Absetzungen. Stammdaten haben selten einen Besitzer — deshalb fällt ihr Verfall niemandem auf, bis Geld fehlt. Wer festlegt, wer Portale pflegt und wer Absetzungsgründe liest, sieht das nächste Mal die Ursache statt nur den Schaden.
Zum Nachdenken
Wissen Sie, welche Postleitzahlen heute für Ihr Haus im MIP hinterlegt sind — und wer bei Ihnen dafür zuständig ist?
400 Millionen verloren, 3 % gekürzt — was das über den Spardruck sagt
Was passiert
Rund 20 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung etwa 400 Mio. € im Immobilienfonds Verius verloren — obwohl das Sozialgesetzbuch ihnen vorschreibt, Beitragsgeld so anzulegen, dass „ein Verlust ausgeschlossen erscheint". Der Bundestag fragt nach, mehrere Institutionen klagen.
Was das für Ihr Haus heißt
Zunächst nichts. Es sind andere Töpfe als die Leistungsausgaben, und der 3-%-Abschlag ab 2027 wird deswegen nicht zurückgenommen. Was sich ändert, ist die Erwartung: Wer darauf setzt, dass der Spardruck politisch korrigiert wird, sobald öffentlich wird, wo Geld versickert, plant auf einer Hoffnung.
Ihr Hebel
Rechnen Sie nicht mit einer Korrektur von außen. Die Vergütung wird nicht besser, weil an anderer Stelle Fehler passiert sind — sie wird ab 2027 schlechter. Der einzige Hebel, der Ihnen bleibt, ist derselbe wie vorher: der eigene Betrieb. Nur ist jetzt eine Ausrede weniger im Spiel, ihn nicht anzufassen.
Zum Nachdenken
Wie viel Ihrer Planung für 2027 hängt daran, dass jemand anderes seine Entscheidung zurücknimmt?
GKV-Spargesetz: 3 % weniger — und was jetzt zählt
Was passiert
Der Bund kürzt ab 2027 pauschal 3 % der Vergütung jeder Hilfsmittelversorgung — befristet auf zwei Jahre. Gleichzeitig sind die erlaubten Preissteigerungen gedeckelt. Das Gesetz (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) hat der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen.
Was das für Ihr Haus heißt
Die 3 % gehen von der gesamten Vergütung ab — nicht nur vom Produkt, sondern auch von Beratung, individueller Anpassung und Reparatur. Nach unten gekürzt, nach oben gedeckelt: kaum Spielraum, steigende Lohn-, Energie- und Materialkosten aufzufangen. Am härtesten trifft es serviceintensive und individuelle Versorgungen.
Ihr Hebel
Den Abschlag halten Sie nicht auf. Aber 3 % lassen sich zurückholen — nicht über den Preis, sondern über den Betrieb: schlankere Abläufe, saubere Dokumentation, konsequent genutzte Branchensoftware, weniger Verwaltungsaufwand. Wer 2026 vorbereitet ist, fängt 2027 souverän ab, statt in die Marge zu rutschen.
Zum Nachdenken
Wüssten Sie, wo bei Ihnen diese 3 % stecken?
Pflegereform: Die 42-€-Pauschale wackelt — was das fürs Pflegebox-Geschäft heißt
Was passiert
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG, Juni 2026) will die eigenständige 42-€-Monatspauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) streichen und in ein flexibles Entlastungsbudget überführen — geplant ab 2027. Pflegegrad 1 fiele ganz heraus. Noch ist nichts beschlossen, aber die Richtung steht.
Was das für Ihr Haus heißt
Aus einer automatischen, zweckgebundenen Monatsleistung wird eine Ermessensausgabe des Kunden: Die Pflegebox konkurriert plötzlich mit Betreuungs- und Haushaltsleistungen um dasselbe Budget. Ein ganzes Kundensegment (Pflegegrad 1) fällt weg. Und das trifft Sie gleichzeitig mit dem 3-%-Abschlag bei den SGB-V-Hilfsmitteln — beide Standbeine unter Druck.
Ihr Hebel
Aufhalten können Sie es nicht. Aber Sie entscheiden, wie robust das Geschäft dasteht, wenn die automatische Einnahme zur Ermessensausgabe wird: schlanke Logistik pro Box, niedrige Prozesskosten, digitale Nachbestellung, echte Kundenbindung. Wer 2026 die Abläufe schlank und die Kundenbeziehung stark hat, verteidigt 2027 sein Geschäft — wer auf den Automatismus vertraut, verliert es still.
Zum Nachdenken
Wie krisenfest ist Ihr Pflegehilfsmittel-Geschäft, wenn die Pauschale kippt?
Hindernisse & Lösungen
Die Themen, die bleiben — und was sie mit Ihren internen Prozessen zu tun haben.
Hilfsmittel-Ausschreibungen: Das 2019 abgeschaffte Instrument steht wieder zur Debatte
Was passiert
Ausschreibungen für Hilfsmittel wurden 2019 mit dem TSVG abgeschafft — der erhoffte Qualitätswettbewerb war ausgeblieben, die Versorgungsqualität hatte gelitten. An ihre Stelle traten Beitritts- und Verhandlungsverträge. Jetzt, im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, soll die Ausschreibungsoption per Änderungsantrag wieder eingeführt werden — flankiert von einem pauschalen 3-Prozent-Abschlag auf Hilfsmittel 2027 und 2028. Die Ersatzkassen (vdek) sind dafür, Hersteller und Handwerk dagegen. Entschieden ist nichts (Anhörung Anfang Oktober 2026).
Was das für Ihr Haus heißt
Ausschreibung heißt: der Preis entscheidet — in geprüften Altfällen mit bis zu 90 Prozent Gewichtung. Je Los und Region gibt es wenige Gewinner; wer nicht zuschlägt, verliert den Zugang zu diesen Versicherten, unabhängig von Qualität und Wohnortnähe. Für ein Haus mit echtem Dienstleistungsanteil — Anpassung, Beratung, Wiedereinsatz — ist das ein Alles-oder-nichts-Risiko. Der 3-Prozent-Abschlag kommt obendrauf, Ausschreibung hin oder her.
Ihr Hebel
Ob Ausschreibung oder Abschlag — der Druck kommt von außen und lässt sich nicht wegverhandeln. Beeinflussbar ist, ob Sie Ihre Kosten je Versorgung kennen: den Deckungsbeitrag je Produktgruppe und Vertrag. Nur wer seine Zahlen hat, kann bei einer Ausschreibung kalkuliert bieten — oder bewusst Nein sagen — statt ins Blaue. Das ist keine Jura-, sondern Controlling- und Prozessarbeit.
Zum Nachdenken
Wenn morgen für Ihre wichtigste Produktgruppe ausgeschrieben würde — wüssten Sie, zu welchem Preis Sie noch kostendeckend anbieten können, und ab wann nicht mehr?
Umsatz mit Ablaufdatum: Wenn Vorgänge liegen bleiben
Was passiert
Nach der Versorgung ist das Teure längst passiert: Die Ware ist raus, der Einkauf ist bezahlt, die Arbeitszeit ist investiert. Was fehlt, ist die Nacharbeit — Nachweise, Genehmigung, Abrechnung. Genau dort bleiben Vorgänge liegen. Und sie verfallen: Die Ausschlussfristen der Kassenverträge laufen weiter, ob jemand hinsieht oder nicht.
Was das für Ihr Haus heißt
Ein verfallener Vorgang ist ein doppelter Verlust — Einkauf und Arbeitszeit bezahlt, kein Erlös dagegen. Das ist teurer als jeder Rabatt, den Sie je verhandelt haben. Und es ist leise: Ein verfallener Vorgang schreit nicht, er taucht in keiner Fehlermeldung auf. Er fehlt einfach, als Umsatz, der nie kam — und den deshalb niemand vermisst.
Ihr Hebel
Die Verfallsfrist der Kasse ist von außen gesetzt. Ob Ihre Vorgänge sie reißen, entscheidet sich innen: ein Signal, bevor die Frist läuft, eine benannte Zuständigkeit bis zum Abschluss, und eine Branchensoftware, deren Wiedervorlagen tatsächlich gelebt werden. Nicht den Rückstand abarbeiten — dafür sorgen, dass keiner entsteht.
Zum Nachdenken
Wüssten Sie heute, welcher Vorgang in Ihrem Haus als Nächstes verfällt — oder erfahren Sie es erst, wenn er weg ist?
Absetzungen über MIP: Wenn Ihr Kostenvoranschlag als „vertragslos“ gilt
Weiterlesen →Demografischer Wandel
Die Zahl der Versorgungen steigt Jahr für Jahr, die Kapazitäten wachsen nicht mit. Mehr Fälle bei gleicher Mannschaft trägt nur, wenn jeder Fall weniger Reibung kostet.
Kapazität aus dem Bestand holen →Fachkräftemangel
Auf 100 offene Stellen kommen in der Branche gerade einmal 12 Bewerbungen. Weniger Hände, gleiche Arbeit — das trägt nur, wenn die Abläufe die Menschen entlasten statt aufhalten.
Wo Ihr Team Zeit verliert →Sinkende Margen
Kosten steigen, die Kostenträger vergüten nicht besser. Wenn der Preis kein Hebel ist, bleibt der Betrieb: Wo versickern Zeit und Geld, ohne dass es jemandem auffällt?
Die stillen Verlustpunkte finden →Digitalisierungsdruck
Neue Anforderungen, alte Systeme. Digitalisierung entlastet erst, wenn die Prozesse dahinter stimmen — sonst digitalisieren Sie nur das Chaos und wundern sich, dass nichts schneller wird.
Erst Prozess, dann Technik →Fehlende Transparenz
Der Betrieb läuft — aber niemand weiß genau, wie effizient. Ohne Kennzahlen steuern Sie im Nebel; die ersten Verbesserungen fangen genau dort an, wo Zahlen sichtbar machen, was das Bauchgefühl ahnt.
Klarheit über den eigenen Betrieb →Ausschreibungen
Ein 2019 abgeschafftes Sparinstrument soll zurückkommen. Beim Ausschreiben entscheidet der Preis, wenige gewinnen das Los — der Rest verliert den Zugang zu den Versicherten. Wer bieten muss, braucht die eigene Kostenlinie statt Bauchgefühl.
Die ganze Einordnung lesen →Kurze Frage? Kurzer Weg.
Nicht jede Frage braucht gleich ein Beratungsgespräch. Schreiben Sie mir — ich antworte selbst, in aller Regel am selben Tag.
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